Immer weiter, immer Walter

Shownotes

Heinz und Kuddel // April, April // historische Serien // kein gutes Gefühl vor dem Spiel und kein gutes danach // Montero taucht ab // HSV in Wellen // über Vuskovic sprechen wir nicht und dann doch ein bisschen // Kerze am Millerntor // Wille schlägt Können // bei diesem HSV-Spieler geht alles schief, was schief gehen kann // Leart Paqarada zum Volkspark? // Walter zeigt den Mittelfinger ... nicht // Donald Trump der zweiten Liga // deutsche Gründlichkeit, schweizer Präzision, amerikanische Lebensfreude // die Mopo kommt zu spät // Fun mit Finn // der Herr mit der Anzeigetafel // HSV im Fegefeuer // Ted Lasso

Kommentare (1)

Trapper Seitenberg

Der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist tatsächlich ein uralter Rechtsgrundsatz, stammt aus dem römischen Recht und heißt im Original "in dubio pro reo". Es darf nur derjenige verurteilt werden, dessen Schuld in der Hauptverhandlung jenseits aller vernünftigen Zweifel nachgewiesen werden konnte. Die juristisch und wissenschaftlich umstrittene Frage im Falle Vuskovic ist also, ob durch A-und B-Probe dieser Nachweis bereits gelungen ist, wie NADA/WADA/FIFA behaupten, oder ob das SAR-PAGE-Verfahren noch begründete Zweifel zulässt. Bitte. Danke.

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